Ermäßigungen für Alt und Jung
Schüler, Studenten, Auszubildende, Rentner und Arbeitslose bekommen in der Centralstation bei ausgewiesenen Veranstaltungen Ermäßigungen auf den Ticketpreis. Natürlich nur gegen Vorlage eines gültigen Berechtigungsausweises. Beim Online-Ticketkauf muss der Ausweis am Einlass vorgelegt werden. Jugendgruppenleiter und Inhaber einer Ehrenamts-Card bekommen nach Vorlage eines gültigen Ausweises am VVK-Schalter der Centralstation 25 Prozent Nachlass. Teilhabekarten-Inhaber können hier 25% Ermäßigung in Anspruch nehmen.
Für Menschen mit Behinderung
Menschen mit einem Behinderungsgrad ab 50 Prozent erhalten 50 Prozent Ermäßigung auf die Ticketpreise. (Nun auch wieder beim Online-Kauf möglich!) Ist im Ausweis ein Begleitverweis (B) vermerkt, erhält die Begleitperson an der Abendkasse nach Ausweisvorlage eine zu 100 Prozent ermäßigte Eintrittskarte. Da nicht jede Behinderung gleich ist (elektronischer oder normaler Rollstuhl? Mit oder ohne Begleitperson?) und jeder Veranstaltungsort andere Herausforderungen birgt, bieten wir Ihnen eine telefonische Absprache unter 06151–7806-999 im Vorfeld der Veranstaltung an. Mit den nötigen Informationen können die Mitarbeiter der Centralstation den Besuch optimal vorbereiten.
Kinder bei Veranstaltungen
Alle Menschen ab 3 Jahren benötigen grundsätzlich ein Ticket und können nicht einfach mitgebracht werden. In Ausnahmen ermöglichen wir gerne einen Platz auf der Gästeliste. Anfragen hierzu können via Mail gestellt werden. Bei ausverkauften Konzerten ist dies nie möglich (Kinder gelten ebenfalls als Personen und müssen im Zusammenhang mit der Maximalkapazität berücksichtigt werden).
Um das Gehör von Kindern zu schützen, kann Gehörschutz (sog. Micky Mäuse) gegen 30 € Pfand an der Tages- bzw. Abendkasse geliehen werden, solange der Vorrat reicht.
Bei Kinderveranstaltungen benötigen Kinder ab 2 Jahren ein Ticket – egal bei welcher Altersfreigabe der Veranstaltung.
Konzerte ab 16 Jahren (in Ausnahmen 14 Jahren)
Unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Elternteils oder eines/einer volljährigen Erziehungsbeauftragten inkl. Beauftragung (z.B. Muttizettel).
Partys ab 18 Jahren
Bei all unseren Partys gilt: Einlass ab 18 Jahren! Wir akzeptieren hier grundsätzlich keine „Partyzettel“ oder sonstige Erziehungsbeauftragungen.
KulturPass
Der KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung, für Personen, die 2024 volljährig wurden bzw. werden. Er soll junges Publikum für Kultur begeistern und finanzielle Hürden nehmen. Voraussetzung, um das Budget in Höhe von 100 € nutzen zu können, ist die Registrierung auf der KulturPass-Website bzw. in der zugehörigen App. Nach erfolgreicher Identifikation über ein Online-Ausweis-Verfahren wird das Guthaben aktiviert und kann beispielsweise für Eintrittskarten der Centralstation eingesetzt werden.
Hier geht’s zur Übersicht von unseren Veranstaltungen, für die das Budget genutzt werden kann.